Nominativus cum Infinitivo [NcI]


Bevor man sich mit dem NcI beschäftigt, sollte sich mit dem AcI befasst werden, um die Materie besser zu verstehen.

Viele Verben, die einen AcI einleiten, ziehen, wenn sie im Passiv stehen, einen NcI nach sich. Der Subjektsakkusativ, der bei einer aktiven Konstruktion mit AcI stünde, wird dabei zum Nominativ. Das Einleitungsverb wird immer persönlich konstruiert.

In vielen Fällen gleicht die NcI-Konstruktion des Lateinischen der des Deutschen, sodass sie kein Problem darstellt:

Epaminondas citharizaredoctus est a Dionysio.
NominativInfinitivEinleitungsverb


Epaminondas wurde von Dionysius gelehrt, Zither zu spielen.


Es gibt allerdings auch einige Verben, die nur im Lateinischen mit NcI stehen. In diesen Fällen ist im Deutschen eine andere Konstruktion notwendig. Dazu die folgenden Abschnitte.






Verwendung des NcI



Nach folgenden Verbklassen kann ein NcI stehen.

  1. Verben des Veranlassens und Verhinderns

    Da verbieten und befehlen im Deutschen mit dem Dativ stehen, daher also nur ein unpersönliches Passiv bilden, (sofern die Person, der etwas befohlen oder verboten wird, genannt ist) ist die persönliche Konstruktion des Lateinischen für den Deutschen besonders verwunderlich. Bei der Übersetzung ist daher auf eine unpersönliche Konstruktion mit Subjekt- bzw. Objektsatz (dass-Satz) auszuweichen.




    Consules iubentur scribere exercitum atque in Algidum ducere.
    1. Man befiehlt den Konsuln, ein Heer auszuheben und nach Algidum zu führen.

    2. Den Konsuln wird befohlen, ein Heer auszuheben und nach Algidum zu führen.

    3. Es wird befohlen, dass die Konsuln ein Heer ausheben und es nach Algidum führen.

    Senatores vetiti sunt Aegyptum ingredi.

    Man verbat den Senatoren, Ägypten zu betreten.



    So wie es auch beim AcI der Fall ist, steht der Infinitiv im Passiv, wenn die Person, der etwas verboten oder befohlen wird, nicht genannt wird. Die persönliche Konstruktion bleibt auch hier erhalten.

    Turris muniri iubetur.Man befiehlt, den Turm zu befestigen.
    Hortus iniri vetatur.Man verbietet, den Garten zu betreten.
    mit genannter Person:

    Puer hortum inire vetatur.


    Dem Jungen wird verboten, den Garten zu betreten.



  2. nach incipere (anfangen) und desinere (aufhören)

    Allerdings nur in den Tempora des Perfekt Passiv. Man achte auch hier auf die stets persönliche Konstruktion des NcI.

    Lapides iaci coepti [desiti] sunt.Man fing an [hörte auf], Steine zu werfen.
    Fuga ex acie duce amisso fieri coepta [desita] est.Nach Verlust des Führers begann [hörte] man die [mit der] Flucht [auf].



  3. nach videri (scheinen)

    Legio Martia, quae mihi videtur divinitus ab eo deo traxisse nomen, non ipsa hostem iudicavit Antonium?Hat nicht die Martische Legion, die mir durch göttliche Fügung ihren Namen von diesem Gott erhalten zu haben scheint, selbst den Antonius zum Staatsfeind erklärt?
    Videbatur Limnaeum eodem tempore oppugnari posse.Es schien, Limnaeum könne in derselben Zeit erobert werden.



    Übersetzungsvarianten:



    Tu esse stultus mihi videtur.
    1. persönlich: Du scheinst mir dumm zu sein.
    2. unpersönlich: Es scheint mir, dass du dumm bist.
    3. adverbiell: Scheinbar bist du dumm
    4. parenthetisch: Du bist - wie es mir scheint - dumm.
    5. präpositional: Meinem Anschein nach bist du dumm.



    Selten folgt auch ein AcI (den Anschein haben):

    Non mihi videtur ad beate vivendum satis posse virtutem.Es hat für mich nicht den Anschein, dass Tatkraft genug vermag, um glücklich zu leben.



  4. nach gewissen Verben des Sagens, Meinens und Wissens und der Wahrnehmung sowie anderen

    Bibulus nondum audiebatur esse in Syria.Von Bibulus hörte man noch nicht, dass er in Syrien sei.
    Integer ante fuisse demonstrabitur.Über ihn wird man nachweisen, dass er früher unbescholten gewesen ist.



    ganz besonders nach fertur, feruntur, traditur und traduntur sowie dicitur und dicuntur

    Lycurgi temporibus Homerus etiam fuisse traditur.Von Homer wird überliefert, er habe auch zu Zeiten Lycurgs gelebt.
    Integer ante fuisse demonstrabitur.Über ihn wird man nachweisen, dass er früher unbescholten gewesen ist.
    [Romulus] oppressisse Longam Albam, validam urbem et potentem temporibus illis, Amuliumque regem interemisse fertur.Romulus soll Alba Longa, eine für jene Zeiten starke und mächtige Stadt, überwältigt und König Amulius vernichtet haben.




    Allerdings kann nach diesen Verben auch ein AcI stehen und zwar besonders, wenn sie in einem Tempus stehen, das eines Hilfsverbs bedarf.

    Isocratem dixisse traditum est.Isokrates soll gesagt haben.
    Dicitur eo tempore matrem Pausaniae vixisse.Man sagt, zu dieser Zeit habe die Mutter des Pausanias gelebt.



    Ferner treten sie auch im Aktiv auf. Dann folgt natürlich immer AcI.

    Raro quemquam alium patriam exsilii causa relinquentem tam maestum abisse ferunt quam Hannibalem hostium terra excedentem.Man sagt, selten sei irgendein anderer, als er der Verbannung wegen die Heimat verließ, so traurig fortgegangen, wie Hannibal, als er das Land seiner Feinde verließ.
    Ipsum regem tradunt iis sacriis se abdidisse.Man erzählt, der König selbst habe sich von diesen Opfern losgesagt.







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