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14.06.2013 von Imperator

Der Begriff Valenz (Wertigkeit, von lat. valere) bezeichnet die Fähigkeit von Worten, mit bestimmten anderen Satzgliedern ergänzt zu werden. Zumeist benutzt man den Begriff Valenz im Zusammenhang mit Verben. Die Valenz eines Verbs legt fest, mit welchen anderen Satzgliedern das Verb verbunden werden muss bzw. kann.

Je nachdem, welche Ergänzungen ein Verb fordert, weist man es einer entsprechenden Verbklasse zu. Verben, die dieselben Ergänzungen fordern, gehören logischerweise zur selben Verbklasse.

  1. algere (frieren) fordert nur ein Subjekt (einwertiges Verb, wird auch absoluter Gebrauch genannt):

    Puer alget. Der Junge friert.


  2. exstinguere (auslöschen) fordert ein Subjekt und ein Akkusativobjekt (zweiwertiges, transitives Verb)

    Tyrannus urbem exstinguit. Der Tyrann löscht die Stadt aus.


  3. reminisci (sich erinnern) fordert ein Subjekt und ein Genitivobjekt (zweiwertiges, intransitives Verb)

    Cicero noctis reminiscitur. Cicero erinnert sich der Nacht.


  4. dare (geben) fordert ein Subjekt, ein Dativ- und Akkusativobjekt (dreiwertiges, transitives Verb)

    Caesar militibus praedam dedit. Caesar gab seinen Soldaten die Beute.


  5. pluere (regnen) fordert überhaupt kein Satzglied (nullwertiges Verb):

    Pluit. Es regnet.
    Das es ist inhaltsleer und nur ein Scheinsubjekt. Im Lat. gibt es das Scheinsubjekt es nicht.


Viele Verben können je nach Verwendung bzw. Bedeutung unterschiedliche Wertigkeiten aufweisen. So kann canere (singen) ein- oder zweiwertig konstruiert werden; tonare (donnern) vermag null- und einwertig zu sein

Subjekt- oder Objektstellen können auch durch Nebensätze besetzt werden:
  1. Apud Germanos mos est, milites pro duce pugnent. Bei den Germanen ist es Sitte, dass die Soldaten für den Führer kämpfen.

  2. Vitupero, quod id fecisti. Ich tadle dich dafür, dass du das getan hast.


Wichtig zu wissen ist, dass es zwischen Lateinischem und Deutschen teilweise Diskrepanzen bei der Valenz von Verben gibt. Siehe dazu die jeweiligen Lexikoneinträge bzw. Kapitel zu den Kasus.


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